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Zinsen und flexible Laufzeiten

Wann immer das eigene Geld für anstehende Zahlungen nicht reicht und Dritte zur Finanzierung der Bedürfnisse beansprucht werden sollen, müssen Zinsen und flexible Laufzeiten berechnet werden.

Wie sieht das im einzelnen aus? Nachdem jede Finanzierung ganz individuell gestaltet werden sollte, gibt es auch keine allgemein gültige feste Regel für die Ausgestaltung. Grundsätzlich gilt aber: hohe Zinsen - flexible Laufzeiten. Das heißt der Kunde kann mit Sonderzahlungen die Laufzeit verkürzen. Die Alternative bei Sonderzahlungen ist, die vereinbarten Rückzahlungsraten entsprechend der niedrigeren Restschuld bei gleichbleibender Restlaufzeit zu veringern. Hat der Kunde feste Zinsen mit flexibler Laufzeit vereinbart, so hat er alle Möglichkeiten, die sein eigenes Budget erlauben. Meist wird der Finanzier - die Bank - entweder bei der Laufzeit oder bei der Zinsfestlegung entgegen kommen. In Niedrigzinszeiten sollte der Kunde jedenfalls den Zinssatz so lange, wie möglich festschreiben lassen. Flexible Laufzeiten und das noch mit variablem Zinssatz sind von der Bank in Hochzinszeiten kaum zu erhalten, da sie ihrerseits Geldanlagen mit höheren Zinsen anbietet.

Es gilt: in Hochzinszeiten kurze Festschreibung, bzw. variable Zinsen; in Niedrigzinszeiten lange Festschreibung. Die Zeit der Zinsfestschreibung gibt dem Kunden eine sichere Kalkulationsgrundlage. Ist dann noch die Möglichkeit gegeben, durch Sonderzahlungen die Laufzeit flexibel zu gestalten, kann es keine bösen Überraschungen seitens des Geldgebers geben.