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 Einkommensnachweis

Jede Bank verlangt vor der Vergabe eines Kredites oder Darlehens einen Einkommensnachweis. Dieser dient als Beweis, dass der Kreditnehmer auch wirtschaftlich in der Lage ist, den Kredit in monatlichen Ratenzahlungen zu tilgen. Ein Kontoauszug genügt dazu nicht.
Wer ein regelmäßiges Einkommen hat, muss dieses auch belegen können. Hierzu zählen die Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen des Arbeitgebers, der Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt, Bilanzen oder die Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens sowie die Bescheide der Arbeits- und Sozialämter.

Über die Bonität sagt der Einkommensnachweis nicht viel aus. Wichtiger ist, dass die Bank aufgrund dessen feststellen kann, ob der Kreditnehmer überhaupt in der Lage ist, nach Abzug des Mindestbetrages zum Lebensunterhalt, den Kredit in monatlichen Raten zurückzuzahlen. Die Bank ist durch den Gesetzgeber dazu verpflichtet, diese Prüfung zu machen.

Dabei spielt es auch eine Rolle, ob das Einkommen auch in naher Zukunft Bestand hat. Zudem spielen die Anzahl der Familienmitglieder auch eine erhebliche Rolle. Denn auch die wollen auf einen gewissen Lebensstandard nicht verzichten.

Aber schließlich kommt die Prüfung der Bonität mittels Einkommensnachweis nicht nur der Bank zu Gute. Denn die beste Finanzierung nutzt nichts, wenn die Raten nicht gezahlt werden können und der Kredit als letzter Ausweg aufgekündigt wird und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen drohen. Das ist sicherlich nicht im Sinne beider Beteiligten.