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 Woraus setzt sich das Einkommen zusammen.

Wer einen Kredit benötigt, der muss über ein entsprechendes Einkommen nachweisen. D.h., es besteht ein Zusammenhang zwischen Einkommenshöhe und dem Betrag, der als Kredit gewährt werden kann. Schließlich soll das Einkommen neben den üblichen Lebenshaltungskosten und anderen bereits bestehenden finanziellen Verpflichtungen auch für die Raten des zu gewährenden Darlehens ausreichen. Damit eine Bank über den Kreditantrag entscheiden kann, muss der Kunde deshalb erst einmal eine Haushaltsrechung vorlegen. In dieser sind neben dem monatlichen Einkommen sämtliche Ausgaben zu erfassen, wie zum Beispiel die Lebenshaltungskosten, Miete und Nebenkosten oder bereits bestehende Zahlungsverpflichtungen für einen anderen Kredit. Für die Lebenshaltungskosten kann pro Kopf meist ein pauschaler Betrag festgelegt und durch individuelle Angaben ergänzt werden. Letztendlich wird die Summe aller Ausgaben vom Einkommen abgezogen.

Um Einkommen handelt es sich freilich nur dann, wenn es sich um regelmäßige Einnahmen einer Person handelt. Zum Einkommen gehört dabei nicht nur das monatlich Gehalt oder der Lohn aus einer Tätigkeit als Angestellter oder Arbeiter. Ein Selbstständiger oder Unternehmen erzielt ein Einkommen aus seiner Tätigkeit. Ein Rentner verfügt über ein Einkommen in Form einer Rente oder einer Pension. Wer eine Immobilien vermietet, der erzielt zugleich Miteinkünfte. Zum Einkommen gehören zudem auch Einmalzahlungen wie das Weihnachtsgeld oder eine Jahresprämie etc. Das Einkommen ist allerdings nicht auf Geldleistungen beschränkt. Auch Sachleistungen, wie zum Beispiel das mietfreie Wohnen in einer Werkswohnung oder Naturalleistungen in Form von Lebensmitteln gehören genauso zum Einkommen.
Freilich zählt nur das Nettoeinkommen, also das um Steuern und die Sozialabgaben bereinigte Einkommen einer Person.