Bankkonto
Der Begriff Bankkonto ist der allgemeine Oberbegriff für alle Konten, die eine Bank für ihre Kunden anbietet.
Dies können sowohl Anlagekonten wie Sparbücher, Wertpapierdepots oder Tagesgeldkonten sein, als auch Darlehenskonten für jede Art von Krediten oder laufende Konten wie das allseits bekannte Girokonto. Im Umgangssprachlichen gebrauch versteht man unter Bankkonto jedoch meist das Giro- oder Gehaltskonto.
Für alle Bankkonten gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten.
Das Einzelkonto hat immer nur einen Kontoinhaber. Hier besteht jedoch die Möglichkeit dritten Personen eine Verfügungsvollmacht auszustellen.
Gemeinschaftskonten haben immer zwei oder mehr Inhaber. sie können als so genannte Und-Konten oder als Oder-Konten geführt werden.
Verfügungen über ein und-konto müssen immer alle Kontoinhaber gemeinsam vornehmen, weshalb keine EC- oder Kreditkarten ausgestellt werden können. Dies schafft eine gewisse Sicherheit für das gemeinsame Kapital der Inhaber.
Oder-Konten sind meist gemeinsame Konten von Paaren oder Eheleuten. Hier darf jeder Inhaber alleine über das Guthaben und auch über eventuell eingeräumte Dispokredite verfügen. Hierzu bekommt jeder Inhaber eine eigene EC-Karte.
Im Falle einer Trennung oder Scheidung genügt der Widerruf eines Inhabers um das Konto in ein Und-Konto umzuwandeln und so das guthaben zu schützen.
Bei der Eröffnung aller Bankkonten ist zu empfehlen, verschiedene Angebote zu vergleichen, um so das passende Angebot für jeden Anleger zu ermitteln. Je nach Anlageform gibt es hier erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Kreditinstituten.
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